Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. (1) Vermögen der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei und aller ihrer Organisationen, Einrichtungen und Unternehmungen ist, soweit es nicht nach zu behandeln ist, an einen „Restitutionsfonds der Sozialdemokratischen Organisationen“ zu übertragen. Die Statuten werden vom Vorstand der Sozialistischen Partei Österreichs aufgestellt.

(2) Vermögen der Druck- und Verlagsanstalt „Vorwärts“ Aktien-Gesellschaft und der Sozialdemokratischen Verlag Gesellschaft m. b. H. fällt in diesen Fonds.