Nichtbefolgung der Aufforderung
. Kommt der Richter einer Aufforderung nach nicht nach, so hat die Stelle, die die Aufforderung erlassen hat, das Dienstgericht zu befassen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Nichtbefolgung der Aufforderung
. Kommt der Richter einer Aufforderung nach nicht nach, so hat die Stelle, die die Aufforderung erlassen hat, das Dienstgericht zu befassen.