Sicherheitsvertrauenspersonen
. Sicherheitsvertrauenspersonen dürfen wegen der Ausübung dieser Tätigkeit dienstlich nicht benachteiligt werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Sicherheitsvertrauenspersonen
. Sicherheitsvertrauenspersonen dürfen wegen der Ausübung dieser Tätigkeit dienstlich nicht benachteiligt werden.