Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Teil

Sonderbestimmungen für Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesfinanzgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs

Bestimmungen für Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtshofs

. Auf die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtshofes sind die in des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985, BGBl. Nr. 10, angeführten Bestimmungen dieses Bundesgesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, dass in den , 66 und 168 die Worte „des Obersten Gerichtshofes“ durch die Worte „des Verwaltungsgerichtshofes“ ersetzt werden.