Begründung und Zustellung von Entscheidungen
. Entscheidungen, gegen die ein Rechtsmittel zulässig ist, sind zu begründen und zuzustellen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Begründung und Zustellung von Entscheidungen
. Entscheidungen, gegen die ein Rechtsmittel zulässig ist, sind zu begründen und zuzustellen.