Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Entscheidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten

. Streitigkeiten über die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte in Disziplinarsachen hat der Oberste Gerichtshof zu entscheiden.