*) Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde mit Ausnahme der und 6 und 47 Abs. 1 sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2019
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde mit Ausnahme der und 6 und 47 Abs. 1 sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2019