*) Geschossfläche für Ferienwohnungen
Die Gemeindevertretung kann, auch ohne dass ein Bebauungsplan erlassen wird, durch Verordnung für das ganze Gemeindegebiet oder für Teile desselben das Höchstausmaß der Geschossfläche einer Ferienwohnung festlegen.
*) Fassung LGBl.Nr. 22/2015
