*) Regelmäßige Überwachung
Die Landesregierung hat zu überwachen, ob die Durchführung des Landesraumplanes erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat. Erforderlichenfalls ist der Landesraumplan zu ändern.
*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Regelmäßige Überwachung
Die Landesregierung hat zu überwachen, ob die Durchführung des Landesraumplanes erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat. Erforderlichenfalls ist der Landesraumplan zu ändern.
*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005