Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wiederholung der Prüfung

. Hat der Rechtspflegeranwärter die Prüfung nicht bestanden, kann er nach neuerlicher Teilnahme am Lehrgang die Prüfung wiederholen; eine zweite Wiederholung ist nicht zulässig.