I. ABSCHNITT
Stellung des Rechtspflegers
Begriff
. Rechtspfleger sind Gerichtsbeamte, denen als Organen des Bundes auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die Besorgung von Geschäften der Gerichtsbarkeit übertragen ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
I. ABSCHNITT
Stellung des Rechtspflegers
Begriff
. Rechtspfleger sind Gerichtsbeamte, denen als Organen des Bundes auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die Besorgung von Geschäften der Gerichtsbarkeit übertragen ist.