Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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I. ABSCHNITT

Stellung des Rechtspflegers

Begriff

. Rechtspfleger sind Gerichtsbeamte, denen als Organen des Bundes auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die Besorgung von Geschäften der Gerichtsbarkeit übertragen ist.