Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Tbc-Bekämpfungsgebiet

Als Tbc-Bekämpfungsgebiet gelten das Tbc-Bekämpfungsgebiet „Nord“ und das Tbc-Bekämpfungsgebiet „Süd“. Das Tbc-Bekämpfungsgebiet umfasst die in Anlage 1 genannten Jagdgebiete bzw. Teile von Jagdgebieten und gliedert sich in ein Tbc-Kern-, ein Tbc-Rand- und ein Tbc-Beobachtungsgebiet.

*) Fassung LGBl.Nr. 27/2025