Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

Dieser Verordnung unterliegen sämtliche Jagdgebiete Vorarlbergs, soweit sie nicht als Seuchengebiet im Sinne der Rotwild-Tbc-Verordnung des Bundes kundgemacht sind.