Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt dem auf ihre Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Die , 4 Abs 1 und (§) 6a sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 14/2026 treten mit 1. März 2026 in Kraft.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt dem auf ihre Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Die , 4 Abs 1 und (§) 6a sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 14/2026 treten mit 1. März 2026 in Kraft.