Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Disziplinarmaßnahmen

Gegen einen Richter, Ankläger, Stellvertretenden Ankläger, Kanzler oder Stellvertretenden Kanzler, der eine weniger schwere Verfehlung als die in genannte begangen hat, werden in Übereinstimmung mit der Verfahrens- und Beweisordnung Disziplinarmaßnahmen ergriffen.