Nulla poena sine lege
Eine vom Gerichtshof für schuldig erklärte Person darf nur nach Maßgabe dieses Statuts bestraft werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Nulla poena sine lege
Eine vom Gerichtshof für schuldig erklärte Person darf nur nach Maßgabe dieses Statuts bestraft werden.