Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wechsel in der Person des Inhabers einer Rohrleitungsanlage

. Durch einen Wechsel in der Person des Inhabers einer Rohrleitungsanlage wird die Wirksamkeit der Genehmigung zur Errichtung und Inbetriebnahme der Rohrleitungsanlage nicht berührt.