Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verpflichtungen des Inhabers einer Konzession gemäß und des Inhabers eines Unternehmens, welches unter die Ausnahmebestimmungen des fällt

. Der Inhaber einer Konzession gemäß und der Inhaber eines Unternehmens, welches unter die Ausnahmebestimmung des fällt, sind verpflichtet, die Rohrleitungsanlagen nach den von der Wissenschaft und der Praxis jeweils anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu erhalten und entsprechend zu betreiben.