Sonderprüfung zur Aktivierung von Flächen für den förderbaren Wohnbau
Überörtliche Wohnfunktionsgemeinden haben ihre Siedlungsschwerpunkte bis zum 1.1.2030 mit dem Ziel zu überprüfen, geeignete Flächen über 2.000 m² (exklusiv Bauland-Eigenbedarf) für den förderbaren Wohnbau (a) auszuweisen.
