Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Konsolidierung von Auszahlungen und Einzahlungen)
. Stehen Aufwendungen gleich lautenden Erträgen in zu konsolidierenden Abschlussrechnungen gegenüber, sind diese Aufwendungen und Erträge in die konsolidierten Abschlussrechnungen nicht aufzunehmen. Dasselbe gilt für Auszahlungen und Einzahlungen.
Beachte: Ist erstmals für die Rechnungslegung des Finanzjahres 2013 anzuwenden (vgl. ).
