Fremdfinanzierungen
Die Aufnahme von Darlehen bzw. Krediten und die Begebung von Anleihen (Fremdfinanzierungen) sind nur zulässig, wenn diese auf Euro lauten und – unbeschadet des – keine derivative Komponente enthalten.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Fremdfinanzierungen
Die Aufnahme von Darlehen bzw. Krediten und die Begebung von Anleihen (Fremdfinanzierungen) sind nur zulässig, wenn diese auf Euro lauten und – unbeschadet des – keine derivative Komponente enthalten.