Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fremdfinanzierungen

Die Aufnahme von Darlehen bzw. Krediten und die Begebung von Anleihen (Fremdfinanzierungen) sind nur zulässig, wenn diese auf Euro lauten und – unbeschadet des – keine derivative Komponente enthalten.