Übergangsbestimmung
. Vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnene Untersuchungen aufgrund der in genannten Rechtsvorschriften gelten als Untersuchungen im Sinne dieser Verordnung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung
. Vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnene Untersuchungen aufgrund der in genannten Rechtsvorschriften gelten als Untersuchungen im Sinne dieser Verordnung.