Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragsparteien setzen auf Grund dieses Abkommens den Richtungsverlauf der Südumfahrung Kittsee und der Autobahn D 61 zwischen den Ortschaften Kittsee und Jarovce betreffend den gemeinsamen österreichisch-slowakischen Staatsgrenzbereich fest und sichern den Anschlußpunkt der angeführten Verkehrsverbindungen an dieser Staatsgrenze.

Durch dieses Abkommen bleibt der Verlauf der gemeinsamen österreichisch-slowakischen Grenze unberührt.