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Arbeitsrichtlinie Lebensmittel- und Futtermittelrecht (VB-0200)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.07.2026 · Quelle: Findok

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Die Arbeitsrichtlinie Lebensmittel- und Futtermittelrecht (VB-0200) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, der Verordnung (EU) 2017/625, des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes sowie des Futtermittelgesetzes 1999 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2022