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Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen ("Transitional rules") (UP-4001)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.10.2024 · Quelle: Findok

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2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.2. angeführten Vertragspartner; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.