← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie Côte d'Ivoire (UP-5600)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.03.2023 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

  Die Arbeitsrichtlinie: UP-5600 Côte d'Ivoire stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 2. Dezember 2019