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Arbeitsrichtlinie Japan (UP-7100)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.10.2025 · Quelle: Findok

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4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs. Es gibt jedoch spezielle landwirtschaftsbezogene Schutzmechanismen (siehe Anhang 2-A Teil 3 Abschnitt C S. 267 ff).