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Arbeitsrichtlinie "Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren" (ZT-2800)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.09.2016 · Quelle: Findok

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3. Der Überwachung unterliegender Warenkreis Alle Einfuhren (Kapitel 01 bis 98 der Kombinierten Nomenklatur) und ein Teil der Ausfuhren (vor allem Textilien und landwirtschaftliche Erzeugnisse).