0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zur Verhinderung der Einbringung von invasiven gebietsfremden Arten in die Union anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten; 2.die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates; 3.die Durchführungsverordnung (EU) 2016/145 der Kommission zur Festlegung - gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - des Formats des Dokuments für den Nachweis der von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erteilten Genehmigung, die es Einrichtungen gestattet, bestimmte Tätigkeiten in Bezug auf invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung durchzuführen; 4.das Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Pflanzenschädlingen (Pflanzenschutzgesetz 2018), BGBl. I Nr. 40/2018. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Im Warenverkehr innerhalb der Union bestehen bei invasiven gebietsfremden Arten keine von den Zollorganen zu überwachende Verbote und Beschränkungen. 0.3. Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen über invasive gebietsfremde Arten finden sich im Internet auf der Homepage der Kommission unter http://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/, auf der Homepage des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) unter https://www.baes.gv.at/details//pflanzengesundheit-einfuhrkontrolle-in-bezug-auf-gelistete-invasive-gebietsfremde-arten/ und auf der vom Umweltbundesamt betreuten Homepage http://www.neobiota-austria.at/. Dort finden sich auch Informationen zu Herkunft, Einschleppungswegen und Einfuhrvektoren, Erkennungsmerkmalen, dem Status in Österreich sowie der Verbreitung in Europazu den invasiven Tierarten (Neozoen) der Unionsliste (https://www.neobiota-austria.at/ias-unionsliste/neozoen) und zu den invasiven Pflanzenarten (Neophyten) der Unionsliste (https://www.neobiota-austria.at/ias-unionsliste/neophyten).
