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Arbeitsrichtlinie Libanon (UP-4770)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.04.2020 · Quelle: Findok

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2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse des Libanons und der EU Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommen umfasst die Gebiete der EU und des Libanon; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.