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Arbeitsrichtlinie Türkei Zollunion (UP-4500)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 15.10.2025 · Quelle: Findok

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4. Warenkreis Alle Waren, ausgenommen bestimmte Agrarerzeugnisse (Warenliste siehe UP-4510) und EGKS Waren (Warenliste siehe UP-4520), sind von der Zollunion EU-Türkei erfasst. Der Warenursprung ist in der Zollunion grundsätzlich irrelevant (Ausnahmen gibt es für Waren, die unter EU-Antidumpingregelungen fallen).