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Arbeitsrichtlinie Kolumbien, Peru (UP-6200)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 09.11.2015 · Quelle: Findok

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4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Handelsübereinkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Für bestimmte Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs gelten landwirtschaftliche Schutzmaßnahmen in Form zusätzlicher Einfuhrzölle nach Maßgabe des Anhangs IV (ab Seite 2181) dieses Handelsübereinkommens.