← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie Somalia-Embargo (AH-2342)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 06.11.2025 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

5. Vorabanmeldepflicht 5.1. Pflicht zur Abgabe einer Vorabanmeldung (1) Gemäß Art. 3a der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 besteht für alle Waren, die aus Somalia in das Zollgebiet der Union oder aus dem Zollgebiet der Union nach Somalia verbracht werden, die Verpflichtung, Vorabinformationen über Eintreffen oder Abgang zu übermitteln. (2) Alle Waren sind deshalb umfasst, da auch das Zugutekommen wirtschaftlicher Ressourcen ohne Einschränkung der Waren betroffen ist. (3) Die Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen Ausgangsanmeldung gilt auch für Nichtgemeinschaftswaren, die im Rahmen eines Versandverfahrens durch das Zollgebiet der Union nach Somalia verbracht werden (Durchfuhr).