Die Verrechnungspreisrichtlinien 2010 stellen einen Auslegungsbehelf zur Handhabung des Fremdvergleichsgrundsatzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bundesministerium für Finanzen, 28. Oktober 2010
