1.4 Gegenüberstellung der zivilrechtlichen Grundlagen von Stiftungen des Privatrechts in Österreich: 19 Privatstiftungen (PSG) Landesstiftungen BStFG Rechtspersönlichkeit der Stiftung Ja Ja Ja Stiftungszweck Jeder vom Stifter bestimmte Zweck, sofern gesetzlich erlaubt Primär Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke iSd landesrechtlichen Bestimmungen Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke iSd BStFG Verbotene Tätigkeiten Ausübung gewerbsmäßiger Tätigkeiten, die über bloße Nebentätigkeiten hinausgehen; Übernahme der Geschäftsführung einer Handelsgesellschaft; Übernahme der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters einer eingetragenen Personengesellschaft Art des Vermögens Verselbständigtes, eigentümerloses Vermögen (keine Eigentümer, Mitglieder oder Gesellschafter) Verselbständigtes, eigentümerloses Vermögen (keine Eigentümer, Mitglieder oder Gesellschafter) Verselbständigtes, eigentümerloses Vermögen (keine Eigentümer, Mitglieder oder Gesellschafter) Gründung durch privatrechtlichen Widmungsakt Ja Ja Ja Eintragung Stiftung in Firmenbuch/Register Firmenbuch Register Register Entstehung der Stiftung Eintragung ins Firmenbuch Behördliche Entscheidung, dass Stiftungserrichtung zulässig Behördliche Entscheidung, dass Stiftungserrichtung zulässig Eigennützigkeit möglich Ja Nein Nein Familienstiftung möglich Ja Ja Ja Errichtung auf unbeschränkte Dauer Nein, max. 100 Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit auf weitere 100 Jahre) Ja Ja Mindeststiftungsvermögen 70.000 Euro Keines Keines Kontrolle Jährliche Prüfung durch Wirtschaftsprüfer Aufsicht der Stiftungsbehörde Staatliche Aufsicht Rechnungswesen Nach UGB Rechnungsabschluss Rechnungsabschluss Stifter kann sich selbst als Zuwendungsempfänger einsetzen Ja Nein Nein Verbrauch des Stiftungsvermögens möglich Ja Nein Nein Detaillierte Vorgaben über Organisation der Stiftung Ja Nein Nein Führung der Stiftung Dreiköpfiger Stiftungsvorstand Ein Stiftungskurator (Tirol: 3-köpfiger Stiftungsvorstand) Ein Stiftungskurator Besteht nach Gründung der Stiftung Möglichkeit der Einflussnahme des Stifters auf die Stiftung? Ja Ja Ja Widerruf der Stiftung durch den Stifter möglich? Ja Nein Nein
