Einleitung Die Arbeitsrichtlinie Iran-Embargo (AH-2616) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen über die von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen über die restriktiven Maßnahmen gegen den Iran dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 14. 02. 2008
