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Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.10.2026 · Quelle: Findok

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Muster 3c - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird Gültig, wenn ausgestellt vor dem 29. Dezember 2014 entsprechend der Entscheidung 2003/803/EG                     Zusätzliche Anforderungen an den Ausweis, der in einem Mitgliedstaat ausgestellt wird A. Format 1. Die Ausweise sind nach einem einheitlichen Format zu erstellen. 2. Die Ausweisgröße beträgt 100 × 152 mm. B. Einband 1. Farbe: blau (PANTONE REFLEX BLUE) mit gelben (PANTONE YELLOW) Sternen im oberen Viertelentsprechend der Spezifikation für das Europäische Emblem. 2. Angaben auf dem Einband: a) Der Ausweis ist in der (den) Amtssprache(n) des Ausstellungsmitgliedstaats auszustellen; b) die Worte "Europäische Union" und der Name des Ausstellungsmitgliedstaats müssen vom selben Drucktyp sein; c) die Ausweisnummer sowie der ISO-Code des Ausstellungsmitgliedstaats, gefolgt von einer individuellen Kennnummer, sind auf die Vorderseite des Einbands aufzudrucken. C. Unterteilung, Seitennummerierung und Sprachen 1. Die Unterteilung nach Anhang I des Ausweises (römische Ziffern) ist genau zu beachten. 2. Die einzelnen Seitennummern erscheinen am Ende jeder Seite. Auf Seite 1 ist die Gesamtseitenzahl des Ausweises anzugeben (Seite 1 von [Gesamtzahl der Seiten]). 3. Die Angaben sind in der (den) Amtssprache(n) des Ausstellungsmitgliedstaats sowie in englischer Sprache zu machen. 4. Größe und Format der "Felder" des Musterausweises gemäß Anhang I sind indikativ und unverbindlich.