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Arbeitsrichtlinie Schutz der Ozonschicht (VB-0810)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.03.2026 · Quelle: Findok

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0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich anlässlich der Einfuhr und Ausfuhr von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, anzuwendenden Verbote und Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EU) 2024/590 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009; 2.das Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien (Chemikaliengesetz 1996 - ChemG 1996), BGBl. I Nr. 53/1997. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Im Warenverkehr innerhalb der Union mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, bestehen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.