2.2. Einfuhrkontrolle 2.2.1. Kontrollorgane (1) Die Einfuhrkontrolle obliegt in Österreich fachlich befähigten Kontrollorganen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES), Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Tel. 05 555 32352, E-Mail: [email protected]. (2) Die Verständigung der Kontrollorgane vom Einlangen einer kontrollpflichtigen Sendung hat durch den Empfänger zu erfolgen. Überdies ist die Durchführung der Einfuhrkontrolle im Feld 44 der Zollanmeldung durch den zusätzlichen Informationscode 70800 (Kontrolle für Vermarktungsnormen Fische durch Bundesamt für Ernährungssicherheit erforderlich) zu beantragen.
