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Arbeitsrichtlinie Gentechnik (VB-0280)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.12.2018 · Quelle: Findok

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0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von gentechnisch verändertem Mais anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalysen und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz - GTG), BGBl. Nr. 510/1994; 2.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L. T25 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 180/2008; 3.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L., Linie MON 810 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 181/2008. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die durch die in Abschnitt 0.1. Z 2 und 3 genannten Verordnungen geregelten Einfuhrverbote gelten auch für das Verbringen von gentechnisch verändertem Mais nach oder durch Österreich und beziehen sich nicht nur auf die Ein- oder Durchfuhr dieser Waren in das oder durch das Zollgebiet der Union.