0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für das Tätigwerden der Zollämter anlässlich der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln der biologischen Landwirtschaft bzw. des ökologischen Landbaus sind: a)die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91; b)die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle; c)die Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern; d)das Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten (EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz - EU-QuaDG), BGBl. I Nr. 130/2015. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Im Warenverkehr innerhalb der Union mit Erzeugnissen aus biologischer bzw. ökologischer Landwirtschaft bestehen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.
