Anlage 1 EU-Bio-Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion 1.Das EU-Bio-Logo muss dem nachstehenden Muster entsprechen: 2.Die Referenzfarbe in Pantone ist Green Pantone Nr.376 und Green [50 % Cyan und 100 % Yellow (Gelb)], wenn ein Vierfarbendruck verwendet wird. 3.Das EU-Bio-Logo kann auch in Schwarz-Weiß ausgeführt werden, allerdings nur dann wenn eine Umsetzung in Farbe nicht zweckmäßig wäre: 4.Ist die Hintergrundfarbe der Verpackung oder des Etiketts dunkel, so können die Symbole unter Verwendung der Hintergrundfarbe der Verpackung oder des Etiketts im Negativformat ausgeführt werden. 5.Bei Verwendung eines farbigen Symbols auf einem farbigen Hintergrund, der es schwer erkennbar macht, kann das Symbol mit einer umlaufenden Konturlinie versehen werden, damit es sich von den Hintergrundfarben besser abhebt. 6.Wenn die Angaben auf einer Verpackung in besonderen Fällen in einer einzigen Farbe gehalten sind, kann das EU-Bio-Logo in derselben Farbe ausgeführt werden. 7.Das EU-Bio-Logo muss eine Mindesthöhe von 9 mm und eine Mindestbreite von 13,5 mm haben; das Verhältnis Höhe/Breite beträgt stets 1:1,5. Bei sehr kleinen Verpackungen kann die Mindestgröße ausnahmsweise auf eine Höhe von 6 mm verringert werden. 8.Das EU-Bio-Logo kann mit grafischen Elementen oder Textelementen, die auf den ökologischen Landbau/die biologische Landwirtschaft Bezug nehmen, kombiniert werden, sofern diese den Charakter des EU-Bio-Logos oder die Angaben gemäß Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nicht verändern. Bei einer Kombination mit nationalen oder privaten Logos, die in einem anderen Grün als der in Nummer 2 genannten Referenzfarbe ausgeführt sind, kann das EU-Bio-Logo in dieser Nicht-Referenzfarbe ausgeführt werden.
