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Simbabwe - Embargo (AH-2382)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 19.02.2026 · Quelle: Findok

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  Die Arbeitsrichtlinie Simbabwe Embargo (AH-2382) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen über das Simbabwe-Embargo dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2007