0. Einleitung Die hier abgedruckte "konsolidierte HS-Ursprungsliste" UP-3101 enthält die Ursprungsregeln folgender Präferenzmaßnahmen: Die PANKUM-Protokolle APS = System allgemeiner Zollpräferenzen MX = Abkommen mit Mexiko CL = Abkommen mit Chile JO = Abkommen mit Jordanien LB = Abkommen mit Libanon EG = Abkommen mit Ägypten WB = autonomen Maßnahmen betreffend Westbalkanländer Zur Klarstellung: Für alle anderen Präferenzmaßnahmen ist die konsolidierte Ursprungsliste UP-3100 anwendbar. Am 1. Januar 2002 sind Änderungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS) in Kraft getreten. Das Verzeichnis der Be- oder Verarbeitungsvorgänge, die durchgeführt werden müssen, um Nichtursprungswaren die Ursprungseigenschaften zu verleihen, und die Einleitenden Bemerkungen waren gemäß diesen Änderungen zu aktualisieren. Nur die oben aufgezählten Präferenzmaßnahmen haben die Aktualisierung der Listenregeln durchgeführt. Die hier abgedruckte "konsolidierte HS-Ursprungsliste" UP-3101 fasst daher die Ursprungsregeln all jener Präferenzmaßnahmen, die der Änderung des Harmonisierten Systems 2002 folgen, zusammen. Für alle anderen Präferenzmaßnahmen gelten weiterhin die "alten" Listenregeln. Aus diesem Grund bleibt die unter UP-3100 bestehende "konsolidierte Ursprungsliste" für diese weiterhin in Anwendung. Für Anwendung der Liste UP-3101 ist Folgendes zu beachten: 1) Der Begriff "Präferenzmaßnahme" bedeutet autonome Bestimmungen der Gemeinschaft (EG) betreffend bestimmte Länder/Ländergruppen sowie internationale Abkommen zwischen der EG und bestimmten Ländern/Ländergruppen, aufgrund derer einseitig oder gegenseitig Zollpräferenzbehandlungen vorgesehen sind. 2) Diese konsolidierte HS-Ursprungsliste folgt nur mehr dem System der umfassenden Ursprungsliste mit alternativen Wertkriterien entsprechend der 2. Variante von UP-3000 Pkt. 4.2.4.1. 3) Bei jedem Kapitel bzw. bei jeder Position, für die eine eigene Ursprungsregel besteht, ist zunächst einmal die hauptsächlich geltende Ursprungsregel abgedruckt. Die einzelnen Präferenzmaßnahmen (Länder) werden dabei nicht eigens aufgezählt. 4) Danach werden - gegebenenfalls - die Abweichungen abgedruckt und dabei die Länder aufgezählt, für die diese Abweichungen gelten. Optisch sind die Abweichungen dadurch erkennbar, dass die Felder grau unterlegt und die Ländernamen kursiv gedruckt sind. In manchen Fällen werden die Abweichungen aus Vereinfachungsgründen gleich in Kursivschrift bei der Hauptregel vermerkt.
