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Arbeitsrichtlinie HS-Ursprungsliste (UP-3101)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 08.03.2005 · Quelle: Findok

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    2.2. HS-Ursprungsliste Teil 2 ex Kapitel 50 Seide, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware ex 5003 Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff), gekrempelt oder gekämmt Krempeln oder Kämmen von Abfällen von Seide 5004 bis ex 5006 Seidengarne, Schappeseidengarne oder Bouretteseidengarne Herstellen aus ( 6 ): - Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, - anderen natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5007 Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bouretteseide: - in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 6 ) - andere Herstellen aus ( 6 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex Kapitel 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 5106 bis 5110 Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder Rosshaar Herstellen aus ( 6 ): - Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, - andere natürliche Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemische Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5111 bis 5113 Gewebe aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder Rosshaar: - in Verbindung mit Kautschuckfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 6 ) - andere Herstellen aus ( 6 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex Kapitel 52 Baumwolle, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 5204 bis 5207 Nähgarne und andere Garne aus Baumwolle Herstellen aus ( 6 ): - Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, - natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5208 bis 5212 Gewebe aus Baumwolle: - in Verbindung mit Kautschuckfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 6 ) - andere Herstellen aus ( 6 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Papier   oder (5208 bis 5212) Bedrucken ( 7 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex Kapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 5306 bis 5308 Garne aus andere pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne Herstellen aus ( 6 ): - Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, - natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5309 bis 5311 Gewebe aus andere pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen: - in Verbindung mit Kautschuckfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 6 ) - andere Herstellen aus ( 6 ): - Kokosgarnen, - Jutegarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5309 bis 5311 APS, WB, JO, MX w.o. - in Verbindung mit Kautschuckfäden w.o. (5309 bis 5311) APS, WB, JO, MX - andere Herstellen aus ( 6 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5401 bis 5406 Garne, Monofile und Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten Herstellen aus ( 6 ): - Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, - natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5407 und 5408 Gewebe aus Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten: - in Verbindung mit Kautschuckfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 6 ) - andere Herstellen aus ( 6 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Papier   oder Bedrucken ( 7 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5501 bis 5507 Synthetische oder künstliche Spinnfasern Herstellen aus chemischen Vormaterialien oder aus Spinnmasse 5508 bis 5511 Garne und Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern Herstellen aus ( 6 ): - Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, - natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5509 und 5511   CL Garne aus synthetischen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf; Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf Herstellen aus ( 6 ): - Grège oder Abfällen von Seide, gekrempelt oder gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet, - natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung Übergangsregel bis 1.2.2006 5512 bis 5516 Gewebe aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern: - in Verbindung mit Kautschuckfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 6 ) - andere Herstellen aus ( 6 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Faser, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Papier oder Bedrucken ( 7 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren, ausgenommen: Herstellen aus ( 6 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5602 Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen: - Nadelfilze Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Jedoch können - Monofile aus Polypropylen der Position 5402 - Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 oder - Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - andere Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, - Spinnfasern aus Kasein oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse 5602 w.o. MX - Nadelfilze Herstellen aus ( 6 ) - natürlichen Fasern, - Spinnfasern aus Nylon der Position 5501 oder 5503, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse. Jedoch dürfen - Monofile aus Polypropylen der Position 5402, - Spinnfasern aus Polypropylen der Positionen 5503 und 5506 sowie - Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Wert 40 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet. - andere Herstellen aus ( 6 ) - natürlichen Fasern, - Spinnfasern aus Nylon der Position 5501 oder 5503, - Spinnfasern aus Kasein oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse 5604 Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt: - Kautschuckfäden und -kordeln, mit einem Überzug aus Spinnstoffen Herstellen aus Kautschukfäden und -kordeln, nicht mit einem Überzug aus Spinnstoffen - andere Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5605 Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung 5606 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Roßhaar); Chenillegarne; "Maschengarne" Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Vormaterialien für die Papierherstellung Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen: - aus Nadelfilz Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Jedoch dürfen - Monofile aus Polypropylen der Position 5402 - Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 oder - Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet   Jutegewebe kann als Teppichgrund verwendet werden (Kapitel 57) - aus anderem Filz Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse   - andere Herstellen aus ( 6 ) - Kokos- oder Jutegarnen, - Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, - natürlichen Fasern oder - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet Jutegewebe kann als Teppichgrund verwendet werden Kapitel 57 w.o. JO - aus Nadelfilz Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Jedoch dürfen - Monofile aus Polypropylen der Position 5402 - Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 oder - Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - aus anderem Filz Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse   - andere Herstellen aus ( 6 ) - Kokosgarnen, - Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, - natürlichen Fasern oder - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet Kapitel 57 w.o. MX - aus Nadelfilz Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern - Filamentgarnen aus Nylon der Position 5402 - Spinnfasern aus Nylon der Position 5501 oder 5503 oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse (Kapitel 57) MX (- aus Nadelfilz) Jedoch dürfen - Monofile aus Polypropylen der Position 5402 - Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 sowie - Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet   Jutegewebe kann als Unterlage für Teppiche aus Nadelfilz verwendet werden - aus anderem Filz Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, - Filamentgarnen aus Nylon der Position 5402 - Spinnfasern aus Nylon der Position 5501 oder 5503 oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Jedoch dürfen - Monofile aus Polypropylen der Position 5402 - Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 - Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - andere - - aus Polyester- oder Acrylfasern                                               Herstellen aus ( 6 ): - Kokosgarnen oder Jute - natürlichen Fasern - Filamentgarnen aus Nylon der Position 5402 - Spinnfasern aus Nylon der Position 5501 oder 5503 oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse. Jedoch dürfen - Monofile aus Polypropylen der Position 5402 - Spinnfasern aus Polypropylen der Position 5503 oder 5506 - Spinnkabel aus Filamenten aus Polypropylen der Position 5501, bei denen jeweils eine Faser oder ein Filament einen Titer von weniger als 9 dtex aufweist, verwendet werden, wenn ihr Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet   Jutegewebe kann als Unterlage für Teppiche aus Polyester- oder Acrylfasern verwendet werden (Kapitel 57)   MX - - andere Herstellen aus ( 6 ): - Kokosgarnen oder Jute - Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten - natürlichen Fasern oder - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet,   Jutegewebe kann als Unterlage für andere Teppiche verwendet werden ex Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien, ausgenommen: - in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 6 ) - andere Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder kardiert oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5801   MX Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen waren der Position 5802 oder 5806 - in Verbindung mit Kautschukfäden   - andere         Herstellen aus einfachen Garnen ( 6 )     Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken ( 7 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet               Für Baumwollgewebe dieser Position: Herstellen aus Baumwollgarnen und Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen) 5802 bis 5804   MX Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausge-nommen Waren der Position 5806; getuftete Spinnstofferzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 5703; Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806; Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive: - in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 6 ) - andere Herstellen aus ( 6 ) - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken ( 7 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 5805   Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und Ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 5806   MX Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs).   - in Verbindung mit Kautschukfäden   - andere               Herstellen aus einfachen Garnen ( 6 )     Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken ( 7 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet                     Für Baumwollgewebe dieser Position: Herstellen aus Baumwollgarnen und Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen) 5807 bis 5809   MX Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinn-stoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten, nicht bestickt; Geflechte als Meterware; Posamentier-waren und ähnliche Zier-waren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren; Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen - in Verbindung mit Kautschukfäden Herstellen aus einfachen Garnen ( 6 ) - andere Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet ex 5807   CL Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, nicht gewebt, aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten, nicht bestickt Herstellen aus ( 6 ): - Garnen, - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder - Papier oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v.H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet Übergangsregel bis 1.2.2006 5810 Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5811   MX Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810:   - in Verbindung mit Kautschukfäden   - andere                     Herstellen aus einfachen Garnen ( 6 )     Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken ( 7 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet                           Für Baumwollgewebe dieser Position: Herstellen aus Baumwollgarnen und Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen) 5901 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art Herstellen aus Garnen 5902 Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose: - mit einem Anteil an textilen Vormaterialien von nicht mehr als 90 GHT Herstellen aus Garnen - andere Herstellen aus chemischen Vormaterialien oder aus Spinnmasse 5902   MX w. o. Herstellen aus chemischen Vormaterialien oder aus Spinnmasse 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902 Herstellen aus Garnen oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5904 Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten Herstellen aus Garnen ( 6 ) 5905 Wandverkleidungen aus Spinnstoffen: - mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Kunststoff oder anderem Material versehen Herstellen aus Garnen - andere Herstellen aus ( 6 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5906 Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902: - aus Gewirken oder Gestricken Herstellen aus ( 6 ): - näturlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse - andere Gewebe aus synthetischem Filamentgarn, mit einem Anteil an textilen Materialien von mehr als 90 GHT Herstellen aus chemischen Vormaterialien - andere Herstellen aus Garnen 5907 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen Herstellen aus Garnen oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 5908 Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt: - Glühstrümpfe, getränkt Herstellen aus schlauchförmigen Gewirken für Glühstrümpfe - andere Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 5909 bis 5911 Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen: - Polierscheiben und -ringe, andere als aus Filz der Position 5911 Herstellen aus Garnen, Abfällen von Geweben oder Lumpen der Position 6310 - Gewebe, auch verfilzt, von der auf Papiermaschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, auch getränkt oder bestrichen, schlauchförmig oder endlos, mit einfacher oder mehrfacher Kette und/oder einfachem oder mehrfachem Schuss oder flach gewebt, mit mehrfacher Kette und/oder mehrfachem Schuss der Position 5911 Herstellen aus ( 6 ): - Kokosgarnen, - folgenden Vormaterialien: -- Garne aus Polytetrafluorethylen ( 8 ), -- Garne aus Polyamid, gezwirnt und bestrichen, getränkt oder überzogen mit Phenolharz, -- Garne aus aromatischem Polyamid, hergestellt durch Polykondensation von Metaphenylendiamin und Isophthalsäure, -- Monofile aus Polytetrafluorethylen ( 8 ), -- Garne aus synthetischen Spinnfasern aus Poly-p-Phenylen-teraphthalamid -- Garne aus Glasfasern, bestrichen mit Phenoplast und umsponnen mit Acrylfasern ( 8 ), -- Monofile aus Copolyester, aus einem Polyester, einem Terephthalsäureharz, 1,4-Cyclohexandiethanol und Isophthalsäure bestehend, -- natürlichen Fasern, -- synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht kardiert oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder -- chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse zusätzlich für MX - Monofilen aus Polyamid der Position 5404 (5909 bis 5911) - andere Herstellen aus ( 6 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht kardiert oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Kapitel 60 Gewirke und Gestricke Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Kapitel 60   MX w. o. Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Kapitel 60   JO w. o. Herstellen aus ( 6 ): - Kokosgarnen, - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Kapitel 61 Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken: - hergestellt durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepaßten gewirkten oder gestrickten Teilen Herstellen aus Garnen ( 6 ) ( 9 ) - andere Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse Kapitel 61   MX w.o   - Sweater aus Acrylfasern     Herstellen aus ( 6 ): - Seidengarnen - Wollgarnen - Baumwollfasern - Garnen aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen - Spezialgarnen des Kapitels 56 oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse - hergestellt durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepaßten gewirkten oder gestrickten Teilen, ausgenommen Sweater aus Acrylfasern Herstellen aus Garnen ( 6 ) ( 9 ) (Kapitel 61)   MX - andere, ausgenommen Sweater aus Acrylfasern Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse ex Kapitel 62 Bekleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken, ausgenommen: Herstellen aus Garnen ( 6 ) ( 9 ) ex Kapitel 62   MX w. o. Herstellen aus Garnen ( 9 ) Bedrucken ( 10 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 6202, ex 6204, ex 6206, ex 6209 und ex 6211 Bekleidung für Frauen, Mädchen oder Kleinkinder, bestickt; anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör für Kleinkinder, bestickt Herstellen aus Garnen ( 9 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ( 9 ) ex 6202, ex 6204 ex 6206 ex 6209 und ex 6211   MX w.o. Herstellen aus Garnen ( 9 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ( 9 ) Bedrucken ( 10 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 6210 und ex 6216 Feuerschutzausrüstung aus Geweben, mit einer Folie aus aluminisiertem Polyester überzogen Herstellen aus Garnen ( 9 ) oder Herstellen aus nicht überzogenen Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht überzogenen Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ( 9 ) 6213 und 6214 Taschentücher, Ziertaschentücher, Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren: - bestickt Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 6 ) ( 9 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ( 9 ) (6213 und 6214) MX - bestickt Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 6 ) ( 9 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ( 9 ) Bedrucken ( 10 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet (6213 und 6214)     - andere Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 6 ) ( 9 ) oder Bedrucken mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes der Positionen 6213 und 6214 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6217   Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Bekleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212: - bestickt Herstellen aus Garnen ( 9 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ( 9 ) MX - bestickt Herstellen aus Garnen ( 9 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ( 9 ) Bedrucken ( 10 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - Feuerschutzausrüstung aus Geweben, mit einer Folie aus aluminisiertem Polyester überzogen Herstellen aus Garnen ( 9 ) oder Herstellen aus nicht überzogenen Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht überzogenen Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ( 9 ) (6217) - Einlagen für Kragen und Manschetten, zugeschnitten Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet - andere Herstellen aus Garnen ( 9 ) (6217) MX - andere Herstellen aus Garnen ( 9 ) Bedrucken ( 10 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex Kapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 6301 bis 6304 Decken, Bettwäsche usw.; Gardinen usw.; andere Waren zur Innenausstattung: - aus Filz oder Vliesstoffen Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse - andere: -- bestickt Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 9 ) ( 11 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben (andere als gewirkte oder gestrickte), wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet MX - - bestickt Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 9 ) ( 11 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet  Bedrucken ( 12 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet -- andere Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 9 ) ( 11 ) (6301 bis 6304) MX -- andere Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 9 ) ( 11 ) oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, wenn der Wert der verwendeten nicht bestickten Gewebe 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet  Bedrucken ( 12 ) mit mindestens zwei Vor- oder Nachbehandlungen (wie Reinigen, Bleichen, Merzerisieren, Thermofixieren, Aufhellen, Kalandrieren, krumpfecht Ausrüsten, Fixieren, Dekatieren, Imprägnieren, Ausbessern und Noppen), wenn der Wert des verwendeten unbedruckten Gewebes 47,5 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6305 Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken Herstellen aus ( 6 ): - natürlichen Fasern, - synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, nicht gekrempelt oder gekämmt oder nicht anders für die Spinnerei bearbeitet, oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse 6306 Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen: - aus Vliesstoffen Herstellen aus ( 6 ) ( 9 ): - natürlichen Fasern oder - chemischen Vormaterialien oder Spinnmasse - andere Herstellen aus rohen, einfachen Garnen ( 6 ) ( 9 ) 6307 Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Bekleidung Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6307   MX Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Bekleidung Herstellen aus Garnen ( 9 ) 6308 Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf Jede Ware in der Warenzusammenstellung muss die Regel erfüllen, die anzuwenden wäre, wenn sie nicht in der Warenzusammenstellung enthalten wäre. Jedoch dürfen Waren ohne Ursprungseigenschaft verwendet werden, wenn ihr Wert insgesamt 15 v. H. des Ab-Werk-Preises der Warenzusammenstellung nicht überschreitet 6310   MX Lumpen aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien vollständig gewonnen oder hergestellt sein müssen ex Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Zusammensetzungen aus Schuh-oberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind, der Position 6406 6402 bis 6404 innerhalb der Kontingent- regelung   MX Schuhe aus Kunststoff, Leder und Spinnstoffen Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Zusammensetzungen von Oberteilen, an Brandsohlen oder anderen Sohlenteilen befestigt, der Position 6406 gem. Bemerkung 9 6402 bis 6404 außerhalb der Kontingent- regelung MX Schuhe aus Kunststoff, Leder und Spinnstoffen Herstellen, bei dem - alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind, ausgenommen aus Oberteile oder Teile davon, ausgenommen Verstärkungen der Position 6406 - Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 60 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware ex Kapitel 65 Kopfbedeckungen und Teile davon, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 6503 Hüte und andere Kopfbedeckungen, aus Filz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 hergestellt, auch ausgestattet Herstellen aus Garnen oder Spinnfasern ( 9 ) 6503   CL w.o. Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet Übergangsregel bis 1.2.2006 6505 Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet Herstellen aus Garnen oder Spinnfasern ( 9 ) ex Kapitel 66 Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 6601 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet Kapitel 67 Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware ex Kapitel 68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware ex 6803 Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer Herstellen aus bearbeitetem Schiefer ex 6812 Waren aus Asbest oder aus Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat Herstellen aus Vormaterialien jeder Position ex 6814 Waren aus Glimmer, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen Herstellen aus bearbeitetem Glimmer (einschließlich agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer) Kapitel 69 Keramische Waren Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware ex Kapitel 70 Glas und Glaswaren, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware ex 7003, ex 7004 und ex 7005 Glas mit absorbierender Schicht Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 7006 Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen - Glasplatten (Substrate) von einer dielektrischen Metallschicht überzogen, nach den Normen des SEMII ( 13 ) Halbleiter Herstellen aus Glasplatten (Substraten) der Position 7006 - andere Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 7006   MX, JO w.o. Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 7007 Vorgespanntes Einschichten Sicherheitsglas und Mehrschichten Sicherheitsglas (Verbundglas) Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 7008 Mehrschichtige Isolierverglasungen Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 7009 Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel Herstellen aus Vormaterialien der Position 7001 7010 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse aus Glas Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware oder Schleifen von Glaswaren, wenn ihr Wert 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware oder Schleifen von Glaswaren, wenn ihr Wert 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet, oder mit der Hand ausgeführtes Verzieren (ausgenommen Siebdruck) von mundgeblasenen Glaswaren, wenn ihr Wert 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 7019 Waren aus Glasfasern (ausgenommen Garne) Herstellen aus - ungefärbten Glasstapelfasern, Glasseidensträngen (Rovings) oder Garnen, geschnittenem Textilglas oder - Glaswolle ex Kapitel 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware ex 7101   Echte Perlen oder Zuchtperlen, einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 7102, ex 7103 und ex 7104 Edelsteine und Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte), bearbeitet Herstellen aus nicht bearbeiteten Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) 7106, 7108 und 7110 Edelmetalle: - in Rohform Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position 7106, 7108 oder 7110 oder elektrolytisches, thermisches oder chemisches Trennen von Edelmetallen der Position 7106, 7108 oder 7110, oder Legieren von Edelmetallen der Position 7106, 7108 oder 7110 untereinander oder mit unedlen Metallen - als Halbzeug oder Pulver Herstellen aus Edelmetallen in Rohform ex 7107, ex 7109 und ex 7111 Metalle, mit Edelmetallen plattiert, als Halbzeug Herstellen aus mit Edelmetallen plattierten Metallen, in Rohform 7116 Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 7117 Fantasieschmuck Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware oder Herstellen aus Teilen aus unedlen Metallen, nicht vergoldet, versilbert oder platiniert, wenn der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex Kapitel 72 Eisen und Stahl, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 7207 Halbzeug aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl Herstellen aus Vormaterialien der Positionen 7201, 7202, 7203, 7204 oder 7205 7208 bis 7216 Flachgewalzte Erzeugnisse, Walzdraht, Stabstahl und Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl Herstellen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen der Position 7206 7208 bis 7216   MX w.o. Herstellen aus Stahl in Rohblöcken (Ingots), anderen Rohformen oder Halbzeug der Position 7206 oder 7207 7214   LB Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden Herstellen aus Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl der Position 7207 Übergangsregel bis 1.3.2006 7217 Draht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl Herstellen aus Halbzeug aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl der Position 7207 ex 7218, 7219 bis 7222 Halbzeug, flachgewalzte Erzeugnisse, Walzdraht, Stabstahl und Profile aus nichtrostendem Stahl Herstellen aus nichtrostendem Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen der Position 7218 7223 Draht aus nichtrostendem Stahl Herstellen aus Halbzeug aus nicht rostendem Stahl der Position 7218 ex 7224 MX Halbzeug Herstellen aus Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen der Position 7206, 7218 oder 7224 ex 7224, 7225 bis 7228 Halbzeug, flachgewalzte Erzeugnisse, Walzdraht, Stabstahl und Profile aus anderem legierten Stahl, Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nichtlegiertem Stahl Herstellen aus Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen der Position 7206, 7218 oder 7224 7225 bis 7228   MX Flachgewalzte Erzeugnisse, Walzdraht, Stabstahl und Profile aus anderem legierten Stahl, Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nichtlegiertem Stahl Herstellen aus Stahl in Rohblöcken (Ingots) anderen Rohformen oder Halbzeug der Position 7206, 7207, 7218 oder 7224 7229 Draht aus anderem legierten Stahl Herstellen aus Halbzeug aus anderem legierten Stahl der Position 7224 ex Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl, ausgenommen: Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware ex 7301 Spundwanderzeugnisse Herstellen aus Vormaterialien der Position 7206 7302 Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen, und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material Herstellen aus Vormaterialien der Position 7206 7304, 7305 und 7306 Rohre und Hohlprofile, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl Herstellen aus Vormaterialien der Position 7206, 7207, 7218 oder 7224 ex 7307     Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nichtrostendem Stahl (ISO Nr. X5CrNiMo 1712), aus mehreren Teilen bestehend Drehen, Bohren, Aufreiben, Gewindeschneiden, Entgraten und Sandstrahlen von Schmiederohlingen, deren Wert 35 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 7308 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen durch Schweißen hergestellte Profile der Position 7301 nicht verwendet werden ex 7315 Gleitschutzketten Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien der Position 7315 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 7321   MX Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde (auch zusätzlich für Zentralheizungen verwendbar), Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher, Warmhalteplatten, und ähnliche nicht elektrische Haushaltsgeräte, und Teile davon, aus eisen oder Stahl Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien in eine andere Position als die Ware einzureihen sind Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 7321   CL Back-, Brat-, Grill- und Kochgeräte und Warmhalteplatten   - für Feuerung mit gasförmigen Brennstoffen oder mit Gas und anderen Brennstoffen       Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware       Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex Kapitel 74 Kupfer und Waren daraus, ausgenommen: Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 7401 Kupfermatte; Zementkupfer (gefälltes Kupfer) Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 7402 Nicht raffiniertes Kupfer; Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 7403 Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform: - raffiniertes Kupfer Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware - Kupferlegierungen und raffiniertes Kupfer, das andere Elemente enthält Herstellen aus raffiniertem Kupfer, in Rohform, oder aus Abfällen und Schrott, aus Kupfer 7404 Abfälle und Schrott, aus Kupfer Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware 7405 Kupfervorlegierungen Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware ex Kapitel 75 Nickel und Waren daraus, ausgenommen: Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 7501 bis 7503 Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie; Nickel in Rohform; Abfälle und Schrott, aus Nickel Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware ex Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus, ausgenommen: Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 7601 Aluminium in Rohform Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet oder Herstellen durch thermische oder elektrolytische Behandlung von nichtlegiertem Aluminium oder Abfällen und Schrott, aus Aluminium 7601   MX, JO w.o. Herstellen durch thermische oder elektrolytische Behandlung von nichtlegiertem Aluminium oder Abfällen und Schrott, aus Aluminium 7602 Abfälle und Schrott, aus Aluminium Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware ex 7616 Andere Waren aus Aluminium, ausgenommen Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht, und Streckbleche aus Aluminium Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Gewebe, Gitter und Geflechte aus Aluminiumdraht oder Streckbleche aus Aluminium verwendet werden, und - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet Kapitel 77 Reserviert für eine eventuelle künftige Verwendung im Harmonisierten System ex Kapitel 78 Blei und Waren daraus, ausgenommen: Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 7801 Blei in Rohform: - raffiniertes Blei Herstellen aus Barrenblei oder Werkblei - anderes Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Position 7802 nicht verwendet werden 7802 Abfälle und Schrott, aus Blei Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware ex Kapitel 79 Zink und Waren daraus, ausgenommen: Herstellen - aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und - bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 7901 Zink in Rohform Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Jedoch dürfen Abfälle und Schrott der Position 7902 nicht verwendet werden 7902 Abfälle und Schrott, aus Zink Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware