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Arbeitsrichtlinie "Jordanien" (UP-3480)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 28.09.2010 · Quelle: Findok

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1. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der EU oder Jordaniens sowie auf Ursprungserzeugnisse der an der PanEuroMed-Kumulierung teilnehmenden Partnerländern Anwendung (je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C - siehe Abschnitt 4.3. dieser Arbeitsrichtlinie und der Arbeitsrichtlinie UP-3250 Abschnitt 4.3.1.3.). Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst die Gebiete, in denen der Vertrag zur Gründung der EU angewendet wird sowie das Gebiet Jordaniens und die Gebiete der an der PanEuroMed-Kumulierung teilnehmenden Partnerländern (je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C - siehe Abschnitt 4.3. dieser Arbeitsrichtlinie und der Arbeitsrichtlinie UP-3250 Abschnitt 4.3.1.3.).