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Zollaussetzungen für Waren, die mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung eingeführt werden (ZT-3400)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 25.01.2021 · Quelle: Findok

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  Die Arbeitsrichtlinie »ZT-3400 (»Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung ) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »bei der Einfuhr bestimmter Waren für Luftfahrzeuge dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»14. Dezember 2006