Historische Fassung vom 31.01.2025. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
18.1.4.3 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen Siehe Rz 5964 ff.
BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.01.2025 · Quelle: Findok
18.1.4.3 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen Siehe Rz 5964 ff.