Historische Fassung vom 13.03.2024. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
18.1.4.3 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen Siehe Rz 5964 ff.
BMF-Richtlinien · Fassung vom 13.03.2024 · Quelle: Findok
18.1.4.3 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen Siehe Rz 5964 ff.