Bedienstete
Die Rechtsnachfolge hinsichtlich der Dienstverhältnisse der Gemeindebediensteten der Stammgemeinde ist zwischen den Trenngemeinden einvernehmlich zu regeln.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Bedienstete
Die Rechtsnachfolge hinsichtlich der Dienstverhältnisse der Gemeindebediensteten der Stammgemeinde ist zwischen den Trenngemeinden einvernehmlich zu regeln.